Überhitztes Fett – z.B. Speiseöl, Brat- und Frittierfett – ist sehr gefährlich. Gerät Wasser in das heiße oder brennende Fett, so verdampft es sofort. Es kann dabei unter Umständen zum eruptionsartigen Überschäumen des Fettes kommen, das sich bei einer Luftverwirbelung schlagartig entzünden kann (Fettexplosion). Schon ein Glas Wasser kann einen gewaltigen Feuerball auslösen. Die Folgen sind oftmals schwerste Verletzungen und eine weitere Brandausweitung.
Für die Bekämpfung eines Fettbrandes eignet sich am besten ein passender Deckel oder ein dickes Brett, mit welchem der Topf komplett abgedeckt wird. Dadurch wird dem Feuer der Sauerstoff entzogen. Wenn möglich, sollte der Behälter nach dem Abdecken sofort auf eine kalte Herdplatte gezogen werden und dort mehrere Minuten abkühlen.
Alternativ können Fettbrände auch mit Löschschaum, Löschpulver oder speziellen Fettbrandlöschern erstickt werden.
Löschen Sie brennendes Fett niemals mit Wasser! Sie können dabei schwer verletzt werden!
Sollten Sie sich nach dem Abdecken unsicher sein oder der Brand außer Kontrolle geraten: rufen Sie umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 - europaweit.
Grillen im Freien ist ein beliebtes Sommervergnügen. Damit es das auch bleibt und nicht zum Gefahrenherd wird, sollten einige Regeln beachtet werden:
Sollte es dennoch beim Grillen zu Brandverletzungen kommen, kühlen Sie diese sofort mit viel Wasser, bis spürbare Schmerzlinderung eintritt. Decken Sie die Wunde dann möglichst keimfrei ab und begeben Sie sich sofort in ärztliche Behandlung.
Rufen Sie bei größeren Verletzungen sofort Hilfe über den Notruf 112 - europaweit!
Quelle: Feuerwehr Heilbronn
Kommt es auf einer Autobahn oder mehrspurigen Schnellstraße zu einem Unfall, müssen die Helfer von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei auf schnellstem Wege zum Unfallort gelangen. Hierfür ist die Bildung einer Rettungsgasse dringend notwendig. Deshalb gilt:
In Zeiten langer Trockenheit steigt die Gefahr für Wald- und Flächenbrände rasch an. Dies kann übrigens auch in kühlen Monaten der Fall sein, falls ein Niederschlag für längere Zeit ausbleibt. Deshalb gilt (gemäß dem Bayerischen Waldgesetz)
Kontaktieren sie für Fragen und gewünschte Ausnahmegenehmigungen die jeweils zuständige Behörde der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Offizielle Informationen über die aktuelle Waldbrandgefährdung finden sie unter http://www.dwd.de/waldbrand
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