Trockenheit

In Zeiten langer Trockenheit steigt die Gefahr für Wald- und Flächenbrände rasch an. Dies kann übrigens auch in kühlen Monaten der Fall sein, falls ein Niederschlag für längere Zeit ausbleibt. Deshalb gilt (gemäß dem Bayerischen Waldgesetz)

  • in allen Wäldern vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot
  • ebenso ist es in einem Wald oder einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon nicht gestattet, offenes Licht anzuzünden oder zu verwenden und brennende Sachen wegzuwerfen oder damit unvorsichtig umzugehen

             Kontaktieren sie für Fragen und gewünschte Ausnahmegenehmigungen die jeweils zuständige Behörde der Stadt- oder Kreisverwaltung.

  • werfen sie Zigarettenreste nicht achtlos aus einem Fahrzeug
  • nutzen sie zum Grillen oder für Lagerfeuer nur extra dafür vorgesehene Plätze
  • lassen sie die Feuerstellen nie unbeaufsichtigt
  • achten sie beim Entsorgen der Kohle darauf, dass die Glut vollständig erloschen ist oder löschen sie diese vorher ab
  • stellen sie ein Fahrzeug mit heißen Teilen (z.B. Katalysator) nicht auf Flächen mit hohem, trockenem Gras ab. Nutzen sie nach Möglichkeit nur ausgewiesene Parkplätze.
  • Lassen sie Flaschen oder Glasscherben nicht im Wald zurück. Ein gebündelter Lichtstrahl durch Glas (Brennglaseffekt) kann einen Brand verursachen
  • falls sie über Notruf 112 verdächtigen Rauch oder Feuer melden, geben sie möglichst genaue Standortdaten weiter. Wichtig sind z.B. Straßennummern (Bundesstraße XY, Staatsstraße XY, Kreisstraße XY), Abzweigungen, markante Gebäude oder Landmarken

Offizielle Informationen über die aktuelle Waldbrandgefährdung finden sie unter http://www.dwd.de/waldbrand