Uncategorised

Mannschaft

Abteilung Oberkonnersreuth

Die aktive Mannschaft besteht aus 22 ehrenamtlich dienstleistenden Personen, davon 2 Frauen.
Dazu kommen noch 15 passive Mitglieder, die aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind.

Mannschaft

Abteilung Seulbitz

Die aktive Mannschaft besteht aus 37 ehrenamtlich dienstleistenden Personen, davon 2 Frauen.
Dazu kommen noch 15 passive Mitglieder, die aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind.

Mannschaft

Abteilung Altstadt

Die aktive Mannschaft besteht aus 38 ehrenamtlich dienstleistenden Personen, davon 6 Frauen.
Dazu kommen noch 11 passive Mitglieder, die aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind.

Mannschaft

A-Schicht

A-Schicht

 

B-Schicht

B-Schicht

 

C-Schicht

C-Schicht

Mitmachen

Die Feuerwehr sucht, wie die meisten ehrenamtlichen Einrichtungen, immer nach motivierter Verstärkung. Doch viele Leute fragen sich: „Kann ich denn zur Feuerwehr?“ Klare Antwort: „Ja!“ Prinzipiell kann jeder zur Feuerwehr, der körperlich und geistig fit ist. Ansonsten gibt es eigentlich keine weiteren Hürden, die einem Engagement bei der Feuerwehr entgegenstehen.

 

Warum zur Feuerwehr?
Die Feuerwehr ist dazu da, Mitmenschen in Gefahren – bzw. Notsituationen zu helfen. Befinden sich Menschen in einer solchen Situation erwarten sie einfach, dass wenn sie die 112 wählen auch zeitnah Hilfe bekommen. Dass aber die meisten der Feuerwehrkräfte, die zu Hilfe eilen, dies ehrenamtlich in ihrer Freizeit tun, ist vielen Menschen oft gar nicht bewusst. Ohne die Freiwilligen Kräfte wäre der Brandschutz in einer Stadt wie Bayreuth gar nicht sicher zu stellen. Sie sind es, die die hauptamtlichen Kräfte der Ständigen Wache bei größeren Einsätzen mit Personal und Material unterstützen. Sie sind es, die zu jeder Tages - und Nachtzeit alles stehen und liegen lassen und zum Feuerwehrhaus eilen. Sie sind es, die in vielen unbezahlten Stunden für die Sicherheit in Bayreuth sorgen. Um diese Leistungsfähigkeit auch weiterhin garantieren zu können, sind die Feuerwehrkameraden für ihre Arbeit stets auf ausreichend guten Nachwuchs angewiesen. Denn ohne Personal ist all die Technik wertlos, weshalb Dein Engagement gefragt ist.
Doch Feuerwehr bedeutet nicht nur Einsätze abzuarbeiten und Übungen abzuhalten. Fragt man die Kameraden, warum sie bei der Feuerwehr sind, bzw. was Ihnen daran so Spaß macht, ist die häufigste Antwort die tolle Kameradschaft untereinander. Feuerwehrler halten zusammen! Man übt gemeinsam, man fährt Einsätze gemeinsam, man organisiert Feste gemeinsam. Das schweißt zusammen. Dieser Zusammenhalt geht meist auch über die Feuerwehr hinaus, sodass man, wann immer man Hilfe benötigt, irgendein Kamerad kennt, der einem helfen kann oder der eine passende Lösung parat hat.
Natürlich ist die Feuerwehr auch ein Stückweit Nervenkitzel. Man wird zu Situationen gerufen, wo man nicht weiß was einen gleich erwarten mag, sondern lediglich, dass seine Hilfe dringend gebraucht wird. Man kommt in Situationen, wo andere Mitmenschen einfach nicht mehr weiter wissen und in denen man Dinge sieht, die andere nicht zu sehen bekommen. All das macht den Nervenkitzel Feuerwehr aus und macht die Tätigkeit so spannend, aber eben auch anspruchsvoll.
Besonders für Technikbegeisterte hat die Feuerwehr auch einiges zu bieten. Vom schweren hydraulischen und elektrischen Spezialgerät, über große Pumpen bis hin zu den Großfahrzeugen selbst deckt die Feuerwehr jedes mögliche Interessengebiet ab. Diese Technik zu beherrschen und richtig einzusetzen ist eines der Hauptaufgabengebiete für eine Freiwilligen Einsatzkraft.

Und eines noch…

Fragt man Außenstehende bei Übungen oder sonstigen Feuerwehrveranstaltungen, ob sie nicht Lust hätten bei der Feuerwehr mitzumachen, ist die mit Abstand häufigste Antwort: „Kann ich leider nicht, ich hab viel zu wenig Zeit!“ Doch welchem Kameraden geht das denn nicht so? Wieviele von ihnen würden manchmal nicht gerne daheim auf dem Sofa liegen bleiben, wenn der Alarmwecker klingelt, weil sie einen harten Tag hatten und erschöpft von der Arbeit sind? Doch wenn Personen in Not sind, muss geholfen werden, egal wie gerne man seine Ruhe hätte, das ist nun mal die Hauptaufgabe der Feuerwehr und der Hauptgrund, sich bei der Feuerwehr zu engagieren.
Außerdem ist das Einsatzaufkommen in Bayreuth für die Freiwilligen Kräfte eher überschaubar, da die Ständige Wache einen Großteil der Einsätze alleine abarbeitet. Und die Zeit, die durch Übungen und sonstige Ausbildungsdienste dazukommt, ist ebenfalls ziemlich gering. Geschätzt sollte man - ohne Einsätze und Lehrgänge gerechnet - pro Monat rund 4 Stunden für die Feuerwehr einplanen, wobei die Übungsdienste in der Regel abends oder an Wochenenden stattfinden.
Daher: „Zeit ist keine Ausrede!!!“

 

Einstiegsmöglichkeiten?

Du kannst als Quereinsteiger oder zugezogener, ausgebildeter Feuerwehrmann oder -frau jederzeit bei einer ehrenamtlichen Abteilung oder einer der beiden eigenständigen Wehren anfangen. Wichtig wäre, dass der Wohn- oder Arbeitsort in der Stadt Bayreuth liegt. Alle unter 18 Jahre können bereits mit 12 Jahren bei der Jugendfeuerwehr einsteigen. Seit 2016 bieten wir mit den Feuerzwergen auch für Kinder ab dem 7. Lebensjahr eine Möglichkeit in die Faszination Feuerwehr einzutreten. Altersgerecht lernst du je Stufe alles, was man in der Feuerwehr wissen muss und schließt für den aktiven Einsatzdienst mit der Modularen Truppausbildung (MTA) deine Ausbildung ab.

Interesse geweckt?

Haben wir Dich von den Aufgaben der Feuerwehr begeistern können, bzw. hättest Du Interesse Dir mal einen Dienst genauer anzusehen und so ein wenig tiefer hinein zu schnuppern? Dann würden wir uns freuen, wenn Du eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schreibst und uns kurz Bescheid gibst. Wir organisieren dann einen Termin mit dem jeweiligen Abteilungsführer bzw. arrangieren ein Treffen zu einem Übungsdienst und versorgen Dich mit weiteren Informationen.

Dein Spint wartet auf Dich!

 

Noch Fragen?

Wenn noch Fragen oder Unklarheiten bestehen, bzw. Du einfach genauere Informationen möchtest, dann schreib gern eine Mail an

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Du wirst dann baldmöglichst mit Antworten versorgt.

MTA

Modulare Truppausbildung Bayreuth - MTA 2021

 

Die Grundausbildung wird situationsbedingt geteilt durchgeführt. Theoretische Themen finden vorab remote, also von zu Hause, über online zoom Meetings statt. Sobald die Ausbildungen wieder vor Ort stattfinden können werden die praktischen Teile der Termine nachgeholt.

Einwahldaten und aktuelle Informationen findet ihr hier.

 

Feuerwehr Lernbar Bayern

Über den Link www.feuerwehr-lernbar.bayern kommt ihr zur Lernbar der Feuerwehrschulen Bayerns. Dort findet ihr ein Lexikon zum Nachschlagen von Themen die euch interessieren und Videos, die euch die Theorie noch weiter veranschaulichen können.

 

zoom Zugang 

Meeting-ID: 304 205 8944 (bitte nicht weitergeben)

 

Termine

Datum  Tag  Uhrzeit  Thema  Ort  Status
22.03.   Montag  19:00 - 21:00  Lehrgangsstart & Organisation der Feuerwehr   zoom Meeting + Ausgabe der Unterlagen   stattgefunden 
27.03.   Samstag  09:00 - 12:00

 Gefahren und Kennzeichnung

 ABC-Gefahrstoffe,

 Verhalten im Einsatz

 zoom Meeting   stattgefunden
12.04.   Montag  19:00 - 21:00  PSA & Hygiene im Einsatz   zoom Meeting  stattgefunden
17.04.  Samstag 09:00 - 12:00

 Funk- Rechtsgrundlagen,

 Digitalfunk Bedienung,

 Grundsätze des Sprechfunkbetriebs

 zoom Meeting  stattgefunden
03.05.  Montag 19:00 - 21:00  Fahrzeugtechnik & alternative Antriebe  zoom Meeting  stattgefunden 
08.05.   Samstag  09:00 - 12:00

 Löschgeräte,

 Schläuche und Armaturen,

 Löschwasserversorgung 

 zoom Meeting & Praxis  stattgefunden
17.05.   Montag  19:00 - 21:00  Physische und psychische Belastungen  zoom Meeting  stattgefunden
22.05.   Samstag 08:00 - 16:00

 Fahrzeugkunde,

 Physische und psychische Belastungen,

 Brennen und Löschen,

 Beleuchtung und Warngeräte 

 Praxis, Treffpunkt Feuerwache  stattgefunden
31.05.  Montag  19:00 

 Zusatzdienst (Knoten Stiche)

 Treffpunkt Feuerwehrhaus Ost, in Schutzkleidung  stattgefunden 
07.06.   Montag 19:00 - 21:00

 Verhalten im Einsatz & Öffentlichkeit 

 Treffpunkt Feuerwehrhaus Ost, zivil   stattgefunden
12.06.  Samstag  08:00 - 16:00

 Rettungsgeräte, Tragbare Leitern, Sichern gegen Absturz 

 Treffpunkt Feuerwache  stattgefunden
21.06.   Montag  19:00 - 21:00  Digitalfunk Praxis  Treffpunkt Gerätehaus Ost, in Zivil
 stattgefunden
26.06.   Samstag  08:00 - 16:00  Geräte für den einfachen THL Einsatz, erweiterte THL, Rettung, Verhalten bei Gefahr   Treffpunkt Feuerwache in Schutzkleidung  stattgefunden
05.07.   Montag  19:00 - 21:00   Hohlstrahlrohre    stattgefunden
10.07.   Samstag  08:00 - 16:00  Erste Hilfe    entfällt
19.07.   Montag  19:00 - 21:00  Ausweich- Ersatztermin    entfällt 
24.07.  Samstag  08:00 - 16:00  Einheiten im Löscheinsatz    entfällt
31.07.   Samstag     Erste Hilfe  in zivil  stattgefunden 
07.08.    Samstag  08:00 - 16:00  Einheiten im Hilfeleistungseinsatz  in Schutzkleidung   geplant
14.08.  Samstag  08:00 - 17:00  Abnahme / Prüfung  in Schutzkleidung (Feuerwache)  geplant

 

*Änderungen vorbehalten: Stand 14.06.

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelderpflicht ab Januar 2018

Zum Jahreswechsel tritt in Bayern die Rauchwarnmelderpflicht nun gänzlich in Kraft. Das heißt: Ab dem 01.01.2018 müssen in allen Wohnungen bzw Wohnhäusern – egal ob vermietet oder vom Eigentümer selbst genutzt – Rauchwarnmelder installiert sein! Daher heißt es sich spätestens jetzt mit dem Thema Rauchwarnmelder-Kauf bzw. -Installation zu beschäftigen um noch vor Jahresende das ein oder andere Schnäppchen zu machen. Um Unklarheiten von vorn herein zu beseitigen, sind hier einige Antworten zu wichtigen Fragen rund um das Thema:

Wieso sollen Rauchwarnmelder installiert werden?

Anders als anzunehmen, stellt der Brandrauch für den Menschen eine weitaus größere Gefahr dar als das Feuer. So ist bei 95% der Brandtoten die Einwirkung des Brandrauchs für den Tod verantwortlich. Grund ist, dass im Rauch sehr viele verschiedene hochgiftige Gase enthalten sind, die schon nach wenigen Atemzügen für den Mensch zum Tode führen können. Dies ist besonders nachts gefährlich, da der Geruchssinn des Menschen im Schlaf nicht funktioniert. Und genau hier kommen Rauchwarnmelder ins Spiel: Sie schlagen bereits ab geringen Mengen Rauch in der Umgebungsluft Alarm und alarmieren so die Bewohner, die sich entweder rechtzeitig aus ihrer Wohnung retten und die Feuerwehr verständigen können oder gar einen Entstehungsbrand selbst löschen können.

Achtung: Ein Rauchwarnmelder verständigt nicht automatisch die Feuerwehr. Dies muss separat über die Notrufnummer 112 geschehen!

Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder?

In der Regel handelt es sich bei Rauchwarnmeldern um optische Melder, in deren Inneren sich eine Lichtquelle und ein Licht-Sensor (Photo-Diode) befinden. Das Funktionsprinzip beruht darauf, dass der Lichtstrahl der Lichtquelle im Normalfall an den Wänden der Messkammer so abgelenkt wird, dass der Sensor ihn nicht wahrnimmt. Dringt nun Rauch aus der Umgebungsluft über Öffnungen in die Kammer ein, wird der Lichtstrahl an den Rauchpartikeln abgelenkt, sodass ein Anteil der Strahlen nun auf den Licht-Sensor trifft. Dieser löst daraufhin den akustischen Alarm aus.

Hinweis: Eine Unterscheidung um welche Partikel es sich handelt, kann nicht getroffen werden, d.h. es können z.B. auch Staubpartikel oder Wasserdampf zu einer Auslösung des Melders führen.

Wieviele Rauchwarnmelder brauche ich in meiner Wohnung?

Rauchwarnmelder müssen in jedem Kinder- bzw. Schlafzimmer und in jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen (Küche, Wohnzimmer, etc.) führt, installiert werden! Gerade in Nichtraucher-Haushalten können zusätzliche Rauchwarnmelder im Wohnzimmer/Arbeitszimmer/etc. aber nicht schaden. Bei Einfamilienhäusern ist auch die Installation eines Melders im Keller empfehlenswert. Von einer Installation in Küche bzw. Bad wird abgeraten, da dies im Zuge der erwartbaren Rauch- und Wasserdampfentwicklung zu viele Fehlalarme produzieren würde. Hier bieten sich Alternativlösungen, wie z.B. Hitzemelder an (keine Pflicht!).

Worauf muss ich beim Rauchwarnmelder-Kauf achten?

Es sind nur Rauchwarnmelder nach der europäischen Norm DIN EN 14604 zulässig. Ob es sich um ein solches Gerät handelt ist beim Kauf an der CE-Kennzeichnung zu erkennen. Produkte ohne ein CE-Zeichen sind nicht zulässig! Als zusätzliches Qualitätssymbol können die Melder mit einem „brennenden Q“ VdS-zertifiziert sein.

Für gehörlose Menschen gibt es spezielle Rauchwarnmelder, die über Lichtblitze und Summer einen Alarm signalisieren. Hörgeschädigte haben gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf eine Versorgung mit einem entsprechend angepassten Rauchwarnmelder-System.

Welche Arten Rauchwarnmelder gibt es?

Zunächst kann zwischen unvernetzten und vernetzten Rauchwarnmeldern unterschieden werden. Während unvernetzte Melder unabhängig voneinander Alarm schlagen, wird bei vernetzten Geräten (Funkrauchwarnmelder) ein Sammelalarm ausgelöst, der stets alle Rauchwarnmelder im entsprechenden Netz ertönen lässt. Letzteres ist besonders bei größeren bzw. mehrstöckigen Wohnungen oder Wohnhäusern zu empfehlen.

Des Weiteren lässt sich in der Art der Stromversorgung unterscheiden. Während an das Stromnetz angeschlossene Melder eher für Neubauten geeignet sind (müssen bei der Planung entsprechend berücksichtigt werden), werden nachgerüstete Melder über Batterien betrieben. Dabei gibt es Geräte, die mit einer nicht wechselbaren 10-Jahres-Batterie ausgestattet sind und somit einen Batteriewechsel überflüssig machen. Allerdings müssen diese Geräte nach Ablauf der Lebensdauer der Batterie komplett ersetzt werden. Geräte mit wechselbaren Batterien können mit regelmäßigem Batteriewechsel dagegen länger betrieben werden.

Zusätzliche Funktionen, wie ein integriertes Insektenschutzgitter oder Verschmutzungskompensation verringern den Wartungsaufwand zusätzlich.

Welche Art Rauchwarnmelder verbaut wird, kann frei entschieden werden, da hierüber keinerlei baurechtliche Vorgaben bestehen.

Zum Vergleich der verschiedenen Modelle empfiehlt es sich über das Internet nach entsprechenden Tests und Vergleichen zu suchen. Nach Beurteilung der Stiftung Warentest sind gute Rauchwarnmelder ab 20 – 25€ zu bekommen.

Worauf muss ich beim Einbau achten?

Rauchwarnmelder müssen so angebracht sein, dass der Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Entsprechend soll die Anbringung an der Zimmerdecke erfolgen, da sich der Rauch hier zuerst sammelt. Des Weiteren soll ein Mindestabstand zu Einrichtungsgegenständen von 0,5 Metern eingehalten werden. Genauere Informationen zur Standortwahl, sowie zur Montage und Wartung können den beiliegenden Betriebsanleitungen der Hersteller entnommen werden.

Muss ich als Mieter selbst Rauchwarnmelder kaufen?

Nein! Zuständig für den Kauf und Einbau der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer der Wohnung, also in der Regel der Vermieter. Laut Urteilen des BGH, ist der Mieter außerdem dazu verpflichtet diesen Einbau zu dulden, d.h. ein Verzicht ist nicht möglich. Da es sich bei der Installation um eine Bagatellmaßnahme handelt, entfällt die übliche Ankündigungsfrist von drei Monaten.

Wer ist für die Betriebsbereitschaft der verbauten Rauchwarnmelder verantwortlich?

Die Betriebsbereitschaft muss der Besitzer der Wohnung sicherstellen, also der Mieter. Der Wohnungseigentümer (also der Vermieter) kann die Wartung allerdings auch selbst übernehmen und die dabei entstehenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen. Bei einem Defekt muss der Wohnungseigentümer/Vermieter für Ersatz sorgen.

Müssen Rauchwarnmelder regelmäßig geprüft werden?

Rein baurechtlich ist eine wiederkehrende Prüfung nicht vorgesehen. Einige Hersteller empfehlen aber eine jährliche Funktionsprüfung. Diese erfolgt ganz einfach über Betätigen der Test-Taste am Rauchwarnmelder. Genaueres hierzu ist den beiliegenden Betriebsanleitungen zu entnehmen. Des Weiteren sollte ab und an kontrolliert werden, dass die Raucheindringöffnung frei ist.

Für die Wartung/Überprüfung der Betriebsbereitschaft ist keine Fachfirma nötig.

ACHTUNG: Es erfolgt keine Kontrolle durch Feuerwehr, Polizei, o.ä.! Mit diesem Vorwand sollen sich in der Vergangenheit immer wieder Trickbetrüger Zugang zu Wohnungen verschafft haben. Sollten Sie mit einer ähnlichen Situation konfrontiert werden, lassen Sie die Personen keinesfalls in Ihre Wohnung und rufen Sie die Polizei!

Was passiert, wenn nach dem 01.01.2018 keine Rauchwarnmelder installiert sind bzw. deren Betriebssicherheit nicht ordnungsgemäß sichergestellt wird?

Zunächst passiert nichts, da eine behördliche Überprüfung der bauordnungsrechtlichen Montage nicht vorgesehen ist. Wenn aber im Brandfall Personen zu Schaden kommen, wird der jeweilige Verantwortliche mit entsprechenden Konsequenzen von Seiten der Versicherung rechnen müssen.

Wo kann ich mich über die gesetzlichen Hintergründe zur Rauchwarnmelderpflicht informieren?

Die Rauchwarnmelderpflicht ist in der Bayrischen Bauordnung (BayBO Art. 46) geregelt.

Entspricht jeder Pieps-Ton aus dem Rauchwarnmelder einem Feueralarm?

Nicht unbedingt! Bei einem Feueralarm wird immer ein Dauerton abgespielt. Ertönen kurze, regelmäßige Pieps-Töne (ca. alle 60 Sekunden), so signalisiert das Gerät dem Wohnungsbesitzer eine niedrige Batteriespannung und fordert so zum Batteriewechsel auf. Sollte dies ignoriert werden, wird das Gerät nach ca. 30 Tagen mit einem letzten Alarmton darauf hinweisen, dass die Funktion des Geräts nun außer Kraft gesetzt ist.

Wie verhalte ich mich, wenn in meiner Wohnung ein Rauchwarnmelder auslöst?

  • Ruhe bewahren!
  • überprüfen Sie die Echtheit des Alarms

Wenn es sich um einen echten Alarm handelt:

  • überlegen Sie, ob Sie einen Entstehungsbrand selbst löschen können, ohne sich dabei in zu große Gefahr zu begeben

Wenn nicht:

  • schließen Sie die Tür zum Brandraum, warnen Sie alle Bewohner und verlassen Sie Ihre Wohnung
  • wählen Sie den Notruf 112 und schildern Sie die Lage

Wenn es sich um einen Fehlalarm handelt:

  • beenden Sie den Alarmton und überprüfen Sie, was den Melder ausgelöst haben könnte
  • überprüfen Sie den Melder auf seine Funktion

Wie verhalte ich mich, wenn ich bei meinem Nachbarn einen ausgelösten Rauchwarnmelder höre?

  • klingeln/klopfen Sie an der Wohnungstür und überprüfen Sie die Echtheit des Alarms
  • sollte die Tür nicht geöffnet werden, rufen Sie über die Notrufnummer 112 die Feuerwehr (Ihnen entstehen dadurch keine Kosten!)

 

Die Erfahrungen aus dem Einsatzalltag der Feuerwehr Bayreuth zeigen, dass sich Rauchwarnmelder immer öfter bewähren dürfen. Dabei sollte nicht unterschätzt werden, dass sie nicht nur Leben retten, sondern auch größere Sachschäden, vor allem durch Brandrauch, verhindern können. Ein Beispiel für diese Beobachtung ist ein Einsatz in der Albrecht-Dürer-Straße vor einigen Wochen. Der Löschzug der Abteilung Ständige Wache wurde alarmiert, da ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses in seiner Nachbarwohnung einen ausgelösten Rauchwarnmelder vernahm und niemand die Tür öffnete. Mit Spezialwerkzeug verschafften sich die angerückten Einsatzkräfte Zugang zu der leicht verrauchten Wohnung und fanden in der Küche einen Topf auf einer heißen Herdplatte vor. Wie sich herausstellte, hatte die Bewohnerin Babyflaschen auskochen wollen und schlichtweg vergessen den Herd auszuschalten als sie die Wohnung verließ. Durch die umsichtige Reaktion des Nachbarn konnte die Gefahr gebannt werden, noch bevor größerer Schaden entstand. Ohne den Rauchwarnmelder hätte das Plastik im Topf vermutlich noch länger vor sich hin geschmort, und hätte dabei die ganze Wohnung in Mitleidenschaft gezogen.

Vor Unachtsamkeiten solcher Art ist leider kein Mensch gefeit! Rauchwarnmelder verhindern aber, dass eine kleine Unachtsamkeit immer direkt mit einem großen Schaden bestraft wird. Und während ein verbranntes Küchenmobiliar ersetzbar ist, ist das bei einem Menschenleben nicht der Fall! Deshalb noch einmal der Appell an jeden, der noch keine Rauchwarnmelder bei sich zuhause installiert hat: Noch heute alles nötige in die Wege leiten um am besten morgen schon mit ruhigem Gewissen abends einzuschlafen.

 

Rauchmelder retten Leben

Quellen: Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr; www.rauchmelderpflicht.net

Rettungsgasse

Kommt es auf einer Autobahn oder mehrspurigen Schnellstraße zu einem Unfall, müssen die Helfer von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei auf schnellstem Wege zum Unfallort gelangen. Hierfür ist die Bildung einer Rettungsgasse dringend notwendig. Deshalb gilt:

  • bilden sie bereits bei einem entstehenden Stau eine Rettungsgasse und seien sie damit Vorbild für andere Verkehrsteilnehmer
  • bei zwei Fahrspuren wird die Gasse in der Mitte gebildet. Fahrzeuge der linken Spur weichen nach links, Fahrzeuge der rechten Spur nach rechts aus.
  • bei drei oder mehr Fahrspuren wird die Gasse immer zwischen der ganz linken und den anderen Spuren gebildet
  • lassen sie zum Vordermann eine Fahrzeuglänge platz, um rangieren zu können
  • achten sie auf eine breite Gasse – die großen Fahrzeuge der Feuerwehr benötigen eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern
  • schalten sie für Verkehrs- und Warnmeldungen das Autoradio ein
  • lassen sie die Gasse geöffnet, bis sich der Stau auflöst. Die Rettungsfahrzeuge kommen oftmals nicht gleichzeitig und benötigen viel Zeit zum Durchkommen. Auch Abschleppfahrzeuge nutzen die Rettungsgasse.
  • wenn nötig, darf der Standstreifen zur Bildung der Rettungsgasse befahren werden

Rettungskarte

Bei der Technischen Hilfeleistung nach Verkehrsunfällen muss es schnell gehen. Gerade wenn Personen aus Ihren zerstörten Fahrzeugen befreit werden müssen, muss jeder Handgriff sitzen. Doch leider stellt eine solche Rettung die Retter in letzter Zeit vor immer größere Probleme. Der Grund sind ausgerechnet die immer besser werdenden Sicherheitseinrichtungen der Hersteller, die dafür sorgen sollen, dass bei einem entsprechenden Unfall die Personen im Inneren des Fahrzeugs bestmöglich geschützt werden. Dazu zählen vor allem Airbags, die mittlerweile in fast jedem neueren Fahrzeug in großen Mengen verbaut sind. Ein nachträgliches Auslösen eines solchen Airbags, etwa durch das Beschädigen des Mechanismus bei dem Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, kann sowohl für den Patienten als auch für die Retter lebensgefährlich sein. Große Probleme entstehen aber auch durch Karosserieverstärkungen aus hochfesten Materialien, die die Rettungsgeräte der Feuerwehr immer wieder an Ihre Grenzen stoßen lassen. Schon jetzt, aber vor allem in naher Zukunft werden die alternativen Antriebsmethoden eine weitere Hürde bei der Rettung darstellen. Quer durch das Fahrzeug verlaufende Hochspannungsleitungen oder installierte Gastanks werden dann immer mehr zur Gefahr für Patienten und Retter.

 

Um diesen Gefahren aus dem Weg zu gehen, bzw. den Einsatzkräften vor Ort wichtige Hinweise zu geben, wurde, u.a. unter der Regie des ADAC, von den Herstellern die sogenannte „Rettungskarte“ eingeführt. Eine solche Karte gibt den Rettern anhand einer Drauf – und einer Seitenansicht des Fahrzeugs Aufschluss darüber, wo sich in dem verunfallten Fahrzeug Airbags, Batterie(n), Tanks und eventuelle Karosserieversteifungen befinden. Weiterhin sind, speziell bei neueren Fahrzeugen, die Verläufe von Hochspannungs- oder Gasleitungen eingezeichnet. Damit kann im Einsatzfall schnell auf die jeweiligen Fahrzeuggegebenheiten reagiert und eine schnelle und komplikationsfreie Rettung initiiert werden. Die Rettungskarten sind für jedes Modell im Internet auf den Webseiten der Hersteller erhältlich, und können von jedem heruntergeladen werden. Bei konventionellen Fahrzeugen handelt es sich um eine einzelne Seite, bei Hybrid- oder Elektrofahrzeugen sind dies bis zu 3 Seiten. Auch für ältere Modelle sind Karten erhältlich oder werden noch in Umlauf gebracht. Dabei ist zu beachten, dass sich die Karten nicht nur nach Baujahr sondern auch nach Nationalität unterscheiden. Es ist daher genau Abzuklären, um welches Modell es sich bei dem eigenen Fahrzeug handelt. Bei Fahrzeugen mit z.B. einer nachgerüsteten Gasanlage werden die Veränderungen von der durchführenden Firma ergänzt.

 

Um eine lange Suche nach der Rettungskarte zu vermeiden, sollte diese in allen Fahrzeugen einheitlich verstaut werden. Als leicht zugänglicher und doch sicherer Verwahrort, hat sich die Sonnenblende auf der Fahrerseite durchgesetzt. Entsprechende Crashtests des ADAC zeigten, dass die Unterlagen dort sicher verwahrt sind. Ferner besteht die Möglichkeit kostenfrei Sticker anzufordern, die durch Ankleben an die Windschutzscheibe, auf das Vorhandensein einer Rettungskarte hinweisen.

Im Namen aller Retter und auch in Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie: Drucken Sie sich die zu Ihrem Fahrzeug passende Rettungskarte aus und deponieren Sie sie in der Sonnenblende der Fahrerseite. Diese Papiere können im Ernstfall Ihr Leben retten.

ADAC Übersicht der Rettungskarten der meisten Fahrzeuge

Schnelle Einsatzgruppe

Feuerwache Bayreuth

Die Schnelle Einsatzgruppe ist zusammen mit den Abteilungen Löschzug Gefahrgut (LZG), Innere Stadt (IS), Ständiger Wache (SW), der Unterstützungsgruppe örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL) und der Jugendfeuerwehr in der Feuerwache untergebracht. 

Die Schnelle Einsatzgruppe unterstützt die Abteilung Innere Stadt bei ausgerückter Ständiger Wache beim Sicherstellen des Brandschutzes im Stadtgebiet. Im Einsatzfall werden die disponierten Fahrzeuge besetzt, um schnell Hilfe an die Einsatzstelle bringen zu können.

Sicherer Umgang mit Feuerwerk

Zum Jahreswechsel gehört es traditionell dazu, das neue Jahr mit einem ordentlichen Feuerwerk zu begrüßen. Um am 1. Januar aber nicht direkt im Krankenhaus aufzuwachen oder in seiner ausgebrannten Wohnung zu stehen, gilt es einige Grundsätze beim Kauf und Umgang mit Feuerwerkskörpern zu beachten.

Ein Kamerateam des TVO war Ende 2018 bei den Kollegen der Polizei Oberfranken und bei uns in der Feuerwache Bayreuth.

https://www.tvo.de/mediathek/video/oberfranken-safety-first-bei-den-feuerwerkskoerpern/ *

Allen voran gilt: Hände weg von illegalen Böllern, Raketen oder anderen Feuerwerkskörpern! Illegal sind alle Knaller, die vor dem Verkauf bzw. während der Produktion keiner Prüfung unterzogen wurden und so unerlaubt hohe Mengen an Schwarzpulver oder stärkeren Substanzen enthalten können. 

Geprüftes Feuerwerk kann an dem CE-Kennzeichen und der Registriernummer erkannt werden (siehe Bild). Beide Nummern sind mit der Kennung für die Prüfstelle kombiniert. In Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) mit der Nummer 0589. Auch die Modifizierung von legalen Feuerwerkskörpern ist untersagt und sogar strafbar.

Fest steht jedoch, dass der Umgang mit Feuerwerkskörpern, egal ob geprüft oder ungeprüft, ohne ein Mindestmaß an Vernunft und gesunden Menschenverstand immer gefährlich ist! Deshalb geht ein Appell an alle, die auf ein Feuerwerk an Silvester nicht verzichten wollen: Geht bitte sorgfältig und vor allem weitsichtig mit den Krachern um, sodass ihr weder euch noch eure Mitmenschen gefährdet! Achtet beim Abschießen von Raketen oder Batterien immer auf einen sicheren Stand und sucht euch eine geeignete Aufstellfläche aus. Batterien sind hierbei besonders zu beachten, da sie, wenn einmal gezündet, nicht mehr gestoppt und anders platziert werden können. Bei teilweise über 200 Schuss kann dies gefährliche Folgen haben. Auch die übrige Feiergesellschaft wird gebeten, ein stets wachsames Auge auf die Feuerwerksaktivitäten zu richten und ggf. einzuschreiten. Das gilt besonders zu vorgerückter Stunde, wenn Vernunft und Weitsicht durch Alkoholkonsum an Einfluss verlieren. Im stark alkoholisierten Zustand bitten wir von einer Nutzung von Feuerwerkskörpern gänzlich abzusehen.

Um seine eigenen vier Wände in der Silvesternacht bestmöglich zu schützen empfehlen wir alle Fenster zu schließen (auch keine Kipp-Stellung) und wenn möglich leicht brennbare Gegenstände auf dem Balkon über Nacht in der Wohnung zu lagern. Wer die Möglichkeit hat, sollte sein Fahrzeug über Nacht in der Garage parken und diese schließen.

Wir wünschen allen einen schönen und vor allem unfallfreien Jahreswechsel und einen guten Start ins neue Jahr 2020!

 

Text: https://www.bam.de/Navigation/DE/Aktuelles/Silvester/silvester.html

Bild: https://www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/Silvester/silvester-2018-geprueftes-feuerwerk.html

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Spenden

Du willst uns unterstützen?


Du kannst oder willst nicht unbedingt in den aktiven Dienst bei der Feuerwehr beitreten, findest unser Engagement und Arbeit aber gut und möchtest uns daher unterstützen?

Als ehrenamtlicher Verein sind wir nicht nur über jeden Helfer und Helferin, sondern auch über jeden Euro dankbar, der uns bei unserer Arbeit unterstützt.

Nach dem bayerischen Feuerwehrgesetzt Artikel 1 ist es Aufgabe der jeweiligen Gemeinde für ausreichend technische Hilfe und Brandschutz zu sorgen. In unserem Fall ist das die Stadt Bayreuth, die dieser Aufgabe auch sorgsam nachkommt. Die Spende kommt dem Verein "Freiwillige Feuerwehr Bayreuth e.V." zu Gute. Diese Mittel werden bei uns zweckgebunden verwaltet und zum Beispiel zur Beschaffung von zusätzlicher Schutzausrüstung, die über den gestellten Standard hinausgeht, verwendet. Das können spezielle THL-Handschuhe oder persönliche zusätzliche Ausrüstungsgegenstände wie Taschenlampen, Rettungsmesser, etc. sein, die wir als Verein unseren aktiven Mitgliedern zur Verfügung stellen wollen oder zumindest bezuschussen möchten. Ebenso gibt es in jedem Gerätehaus Sozialräume für Übungsdienste, Einsatznachbesprechungen und zur Pflege der Kameradschaft - auch hier wird Equipment benötigt, das vom Verein finanziell unterstützt wird.

Deine Spende hilft uns dabei.

 

Förderndes Mitglied

Du möchtest deine örtliche Abteilung unterstützen? Die Stadt Bayreuth verfügt über zwei eigenständige* Freiwillige Feuerwehren in Wolfsbach und Laineck, sowie die Freiwillige Feuerwehr Bayreuth mit insgesamt 12 Abteilungen, die jeweils ihren definierten Schutzbereich im Stadtgebiet haben. Je nach Wohnort gibt es daher eine Feuerwehr bzw. Abteilung der organisatorisch deine Adresse zugeordnet ist. Du kannst daher deine Abteilung gezielt mit deiner Spende unterstützen und förderndes Mitglied werden. Alle Spenden werden genau deiner Abteilung zugeordnet, wahlweise kann aber auch der Gesamtverein als Begünstigter angeben werden. Jährlich wird der von dir gewünschte Beitrag (Mindestbeitrag 16,- €) automatisch zum ersten Juli von deinem Konto abgebucht und Du wirst als förderndes Mitglied des Vereins geführt.

Sende uns dazu eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit dem Betreff "Antrag förderndes Mitglied" mit deinem Namen und Adresse, wir lassen dir dann einen Aufnahmeformular zukommen und geben die Information an den jeweiligen Kommandanten* bzw. Abteilungsführer/in weiter.

* bei den beiden eigenständigen Wehren Wolfsbach und Laineck handelt es sich ebenso um eigenständige, eingetragene Vereine (e.V.) wir geben daher deine Anfrage nur an die jeweilige Vorstandschaft/Kommandaten weiter.

 

Einmalige Spende

Du willst nicht direkt Mitglied werden aber uns regelmäßig oder einmalig unterstützen? Dann kannst du uns auch gerne einen Betrag deines Wunsches an unser Spendenkonto überweisen.

IBAN: DE40 7735 0110 0009 0343 23

BIC: BYLADEM1SBT

Als Verwendungszweck würden wir uns über einen kurzen Hinweis freuen, warum du uns unterstützen wolltest, um diese Information auch an unsere Mitglieder weitergeben zu können. Soll die Spende einer bestimmten Abteilung zu Gute kommen, nenne sie bitte mit im Zweck. Spenden ohne Nennung werden dem Gesamtverein zugeordnet.

 

Noch Fragen?

Wenn noch Fragen oder Unklarheiten bestehen, bzw. Du einfach genauere Informationen möchtest, dann schreib gern eine Mail an

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Stadtjugendgruppensprecher

Gruppensprecher unserer Jugendgruppe

(von rechts Stadtjugendsprecherin: Lena Sophie und Stellvertreter: Alexander Haid)

 

Terminübersicht

 

Übersicht über allgemeine Termine der Feuerwehr Bayreuth. 

Änderungen oder Ergänzungen vorbehalten.

Datum

 

Uhrzeit

 

Thema

 

06.02.2025

08:30

 Schulung Ausbilder Einsatzfahrten mit dem Simulator

14.02.2025

bis 15.02.2025

 Kettensägenlehrgang

17.02.2025

19:00

 Atemschutzunterweisung

24.02.2025

bis 11.03.2025

Ausbildung Atemschutzgeräteträger

07.02.2025

bis 26.02.2025

Einsatzfahrten am Simulator

17.03.2025

20:00

Verwaltungsrat

21.03.2025

20:00

Mitgliederversammlung

16.04.2025

19:00

Atemschutzunterweisung

02.06.2025

20:00

Verwaltungsrat

28.06.2025

09:00

Fahrsicherheitstraining mit der Fahrschule Burkhardt

12.07.2025

09:00

Fahrsicherheitstraining mit der Fahrschule Burkhardt

15.09.2025

20:00

Verwaltungsrat

22.09.2025

18:30

Übung Feuerwehraktionswoche Abt. Aichig, LZ-Ost und Seulbitz

23.09.2025

19:00

Übung Feuerwehraktionswoche LZ-Süd

25.09.2025

19:00

Übung Feuerwehraktionswoche Abt. Meyernberg

26.09.2025

18:30

Übung Feuerwehraktionswoche Abt. St. Georgen

27.09.2025

18:00

55 Jahre Jugendfeuerwehr Bayreuth

28.09.2025

09:00

Tag der offenen Tür

29.09.2025

bis 25.10.2025

Ausbildung Maschinisten

04.10.2025

ab 07:00

Bezirksjugendmarsch

10.10.2025

19:00

Atemschutzunterweisung

25.10.2025

09:00

Fahrzeuge Winterfest machen - Abt. ME, OP, AI und LZ-Süd

01.11.2025

09:00

Fahrzeuge Winterfest machen - Abt. IS, LZG und AS

08.11.2025

09:00

Fahrzeuge Winterfest machen - Abt. LA, LZ-Ost, SG und SE

10.11.2025

20:00

Verwaltungsrat

16.11.2025

09:00

Atemschutzunterweisung

16.11.2025

ab 09:00

Volkstrauertag

24.11.2025

bis 25.11.2025

Kettensägenlehrgang

28.11.2025

19:00

Jahresabschluss – LZ-Ost

29.11.2025

ab 19:30

Jahresabschluss – Abt. Oberpreuschwitz und Seulbitz

06.12.2025

19:00

Jahresabschluss – Abt. Innere Stadt

10.12.2025

19:30

Jahresabschluss – Abt. Oberpreuschwitz

11.12.2025

19:15

Jahresabschluss- Abt. Altstadt

12.12.2025

ab 18:00

Jahresabschluss – LZ Süd, Abt. Meyernberg und St. Georgen

 

 


 

Terminübersicht (2)

Übersicht über allgemeine Termine der Feuerwehr Bayreuth. Termine der einzelnen Abteilungen bzw. eigenständigen Wehren finden sie auf der Dienstplanseite der jeweiligen Einheit. Lehrgänge und Kammerstunde siehe unten.

 

Datum Uhrzeit Thema
18.01.2021 19:00 zentrale Atemschutzunterweisung
11.01.2021 bis 15.05.  Modulare Truppausbildung - Lehrgang 2021
18.02.2021 bis 09.03. Atemschutzgeräteträger - Lehrgang 2021
05.02.2021 19:00 Dienstversammlung
05.03.2021 20:00 Mitgliederversammlung, Vorstandschaftswahl
01.03.2021 20:00 Verwaltungsrat
19.03.2020 bis 21.03. Motorsägenführer - Lehrgang 2021
15.04.2021 19:00 zentrale Atemschutzunterweisung
07.06.2021 20:00 Verwaltungsrat
27.09.2020 bis 16.10. Maschinisten - Lehrgang 2021
13.09.2021 20:00 Verwaltungsrat
12.09.2020 bis 20.09. Feuerwehraktionswoche
19.09.2020 19:00 Jubiläum 50 Jahre Jugendfeuerwehr Bayreuth
20.09.2020 10:00 Tag der offenen Tür - Feuerwache (10-17 Uhr)
15.10.2021 19:00 zentrale Atemschutzunterweisung
23.10.2021 09:00 Fahrzeuge winterfest machen - Abteilungen ME, OP, AI, SE, OK & FF WO
33.10.2021 09:00 Fahrzeuge winterfest machen - Abteilungen IS, LZG, AS
06.11.2021 09:00 Fahrzeuge winterfest machen - Abteilungen SG, TG, LZO & FF LA
08.11.2021 20:00 Verwaltungsrat
28.11.2021 09:00 zentrale Atemschutzunterweisung

 

Kammerstunden

Tag Datum Zeit
Donnerstag  28.01.2021 16:45 Uhr - 18:45 Uhr
Samstag 27.02.2021 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag 25.03.2021 16:45 Uhr - 18:45 Uhr
Samstag  24.04.2021  15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag  27.05.2021 16:45 Uhr - 18:45 Uhr
Dienstag 29.06.2021 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag 29.07.2021 16:45 Uhr - 18:45 Uhr
Donnerstag 30.09.2021 16:45 Uhr - 18:45 Uhr
Samstag 30.10.2021

15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag  25.11.2021 16:45 Uhr - 18:45 Uhr
Donnerstag  26.11.2020 16:45 Uhr - 18:45 Uhr

 Kammerstunde nur mit Termin! Meldung über Abteilungsführung.

 

 

Lehrgänge 2020

Modulare Truppausbildung - MTA*

Tag Datum Zeit
Montag 22.02.2021

19:00 Uhr - 21:00 Uhr

Samstag 27.02.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag 08.03.2021 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 13.03.2021  08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag 22.03.2021  19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 27.03.2021  08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag 12.04.2021 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 17.04.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag 03.05.2021 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 08.05.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag 17.05.2021 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 22.05.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag 07.06.2021 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 12.06.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag 21.06.2021 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 26.06.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Samstag 10.07.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

 *Lehrgangsteilnehmer/innen bitte vorab in der Kleiderkammer vollständig einkleiden lassen.

Feuerwehranwärter, denen noch Module fehlen können sich über die Abteilungsführung zum entsprechenden Termin zusätzlich anmelden lassen.

 

 

Atemschutzgeräteträger*

Tag Datum Zeit
Donnerstag   18.02.2021   19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Freitag 19.02.2021 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Donerstag 25.02.2021 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Samstag 27.02.2021 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch 03.03.2021 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Samstag 06.03.2021 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag 09.03.2021 19:00 Uhr - 21:00 Uhr

 *Lehrgangsteilnehmer/innen bitte vorab in der Kleiderkammer vollständig einkleiden lassen.

 

Motorsägenführer

Tag Datum Zeit
Donnerstag  28.01.2021  18:30 Uhr - 21:30 Uhr
Freitag 29.01.2021 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Samstag 30.01.2021 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

 

Änderungen bei allen Lehrgängen vorbehalten. 

Maschinisten 

Tag Datum Zeit
Montag 27.09.2021  19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Mittwoch  29.09.2021 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Freitag 01.10.2021 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Samstag 02.10.2021 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag 04.10.2021 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Mittwoch 06.10.2021 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Samstag 09.10.2021 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Samstag 16.10.2021 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

 

Terminübersicht mit MTA

Übersicht über allgemeine Termine der Feuerwehr Bayreuth. Termine der einzelnen Abteilungen bzw. eigenständigen Wehren finden sie auf der Dienstplanseite der jeweiligen Einheit. Lehrgänge und Kammerstunde siehe unten.

 

Datum Uhrzeit Thema
17.01.2022 19:00 zentrale Atemschutzunterweisung
14.02.2022 bis 01.03. Atemschutzgeräteträger - Lehrgang 2022
07.03.2022 20:00 Verwaltungsrat
11.03.2022 20:00 Mitgliederversammlung
11.03.2022 bis 12.03. Motorsägenführer - Lehrgang 1-2022
08.04.2022 bis 09.04. Motorsägenführer - Lehrgang 2-2022
14.04.2022 19:00 zentrale Atemschutzunterweisung
30.06.2022 20:00 Verwaltungsrat
12.09.2022 20:00 Verwaltungsrat
19.09.2022 bis 08.10. Maschinist LF/TS - Lehrgang 2022
24.09.2022 20:00 Lange Nacht der Feuerwehr - Feuerwache
25.09.2022 10:00 Tag der offenen Tür - Feuerwache
14.10.2022 19:00 zentrale Atemschutzunterweisung
29.10.2022 09:00 Fahrzeuge winterfest machen - Abteilungen ME, OP, AI, TG, OK & FF WO
05.11.2022 09:00 Fahrzeuge winterfest machen - Abteilungen IS, LZG, AS
07.11.2022 20:00 Verwaltungsrat
12.11.2022 09:00 Fahrzeuge winterfest machen - Abteilungen SG, SE, LZO & FF LA
27.11.2022 09:00 zentrale Atemschutzunterweisung

 

Kammerstunden

Tag Datum Zeit
Donnerstag  27.01.2022 16:45 Uhr - 18:45 Uhr
Samstag 26.02.2022 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag 29.03.2022 16:45 Uhr - 18:45 Uhr
Samstag  30.04.2022  15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag  19.05.2022 16:45 Uhr - 18:45 Uhr
Dienstag 28.06.2022 16:45 Uhr - 18:45 Uhr
Samstag 30.07.2022 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag  29.09.2022 16:45 Uhr - 18:45 Uhr
Dienstag 25.10.2022 16:45 Uhr - 18:45 Uhr
Samstag 26.11.2022 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
     

Kammerstunde nur mit Termin! Meldung über Abteilungsführung.

 

 

Lehrgänge 2022

Änderungen bei allen Lehrgängen vorbehalten. 

 

 

Atemschutzgeräteträger / -trägerin*

Tag Datum Zeit
Montag 14.02.2022  19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Dienstag 15.02.2022 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Donnerstag 17.02.2022 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Samstag 19.02.2022 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag 24.02.2022 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 26.02.2022 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag 01.03.2022 19:00 Uhr - 21:00 Uhr

 *Lehrgangsteilnehmer/innen bitte vorab in der Kleiderkammer vollständig einkleiden lassen. Letzte Kammerstunde vor dem Lehrgang: Donnerstag, 27.01.2022

 

Motorsägenführer / - führerin

Lehrgang 1 

Tag Datum Zeit
Freitag 11.03.2022  08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Samstag  12.03.2022 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
     

 Lehrgang 2

Tag Datum Zeit
Freitag 08.04.2022  08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Samstag  09.04.2022 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
     

 

 

Maschinist / Maschinistin für TKS & LF

Tag Datum Zeit
Montag   19.09.2022  19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Mittwoch  21.09.2022 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Freitag 23.09.2022 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Samstag 24.09.2022 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch 28.09.2022 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Freitag 30.09.2022 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Samstag 01.10.2022 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Samstag 08.10.2022 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
     

 

Modulare Truppausbildung - MTA*

Tag Datum Zeit
Montag 22.03.2021  19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 27.03.2021  08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag 12.04.2021 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 17.04.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag 03.05.2021 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 08.05.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag 17.05.2021 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 22.05.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag 07.06.2021 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 12.06.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag 21.06.2021 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 26.06.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Samstag 10.07.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag 19.07.2021 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Samstag 24.07.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Samstag 31.07.2021 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

 *Lehrgangsteilnehmer/innen bitte vorab in der Kleiderkammer vollständig einkleiden lassen.

Feuerwehranwärter, denen noch Module fehlen können sich über die Abteilungsführung zum entsprechenden Termin zusätzlich anmelden lassen.

 

Änderungen bei allen Lehrgängen vorbehalten.