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Dienstplan Ständige Wache

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Feuerlöscher

Richtig eingesetzte Feuerlöscher können Leben retten und große Schäden verhindern. Der schnelle Griff zum Feuerlöscher löscht Brände oftmals direkt oder verhindert ein weiteres Ausdehnen der Flammen bis zum Feuerwehreinsatz. Um im Brandfall schnell handeln zu können, sollten die Standorte von Feuerlöschern sowie deren Handhabung bereits im Vorfeld bekannt sein.


Für Entstehungsbrände im Haushalt eignen sich Feuerlöscher mit Wasser, Schaum oder Pulver gleichermaßen.


Einzige Ausnahme ist ein Fettbrand (z.B. entzündetes Speiseöl oder Bratfett), welcher niemals mit Wasser bekämpft werden darf. Durch die mögliche sog. Fettexplosion drohen schwerste Verletzungen und eine rasante Brandausweitung.


Beim Einsatz von Feuerlöschern gibt es einige Grundregeln, die man beachten sollte:


•    wichtig ist, dass Ruhe und Übersicht gewahrt und die Feuerwehr gerufen wird: Notruf 112 - europaweit
•    wer einen Feuerlöscher einsetzen muss, sollte ihn vorher außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone entsichern. Danach dauert es etwa zwei Sekunden, bis sich der Druck im Löschmittelbehälter aufgebaut hat. Deshalb erst nach dieser kurzen Pause die Spritzpistole öffnen.
•    immer mit dem Wind löschen; man sollte den Pulverlöscher nicht gegen die Windrichtung zum Einsatz bringen.
•    bitte ausreichenden Abstand vom Feuer halten, da die Wurfweite von Wasser oder Pulver bis zu fünf Metern beträgt und sich die volle Wirkung der Pulverwolke erst bei diesem Abstand entfaltet.
•    um den Löscherfolg beobachten zu können, sollten immer nur kurze Stöße abgegeben werden. So verhindert man auch, dass der Löscher in kürzester Zeit leer ist. Die Spritzdauer eines Feuerlöschers dauert nur wenige Sekunden.
•    stehen mehrere Feuerlöscher zur Verfügung, so sollten nicht alle auf einmal verbraucht werden. Den Feuerlöscher nie ganz entleeren, damit für wieder aufflammende Brandherde noch eine Reserve nutzbar bleibt.

Leere oder nur teilweise entleerte Löscher müssen wieder vollständig befüllt werden.


Zur Sicherheit müssen sämtliche Löscher alle zwei Jahre vom Hersteller oder einem dafür Beauftragten überprüft werden. Die Überprüfung dauert etwa 15 Minuten. Hierbei wird nicht nur die Qualität von Löschpulver oder -schaum kontrolliert, auch der innen- oder außenliegende Treibmittelbehälter, sämtliche Dichtungen sowie der Stahlmantel werden auf mögliche Beschädigungen untersucht.


Falls Ihr Feuerlöscher seit zwei Jahren nicht mehr geprüft worden ist, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Kundendienst informieren. Adressen finden Sie z.B. in den Gelben Seiten oder auf der Seite des Bundesverbandes der Brandschutz-Fachbetriebe e.V. unter: bvbf-brandschutz.de.


Auf Prüfsiegel achten


Die unversehrte Siegelmarke am Löschkopf und die Plombe sind gegenüber allen kontrollierenden Behörden der Beweis für den ordnungsgemäßen Zustand des Gerätes, sofern nicht das Datum auf dem Prüfetikett älter als zwei Jahre oder die Sicherung des Gerätes entfernt oder beschädigt ist. Solange diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gerät als einsatzfähig betrachtet werden. Das Pulver in Marken-Feuerlöschern unterliegt im Normfall im Laufe der Zeit kaum einer Qualitätsminderung. Die Füllung ist in der Regel über viele Jahre hinaus gebrauchsfähig und kann mit gleichbleibendem Erfolg für Löschzwecke verwendet werden.


Quelle: Feuerwehr Heilbronn

Flughelfer

 

Die Flughelfergruppe Bayreuth ist eine von 17 Flughelfergruppen in Bayern und die einzige in Oberfranken. Diese speziell ausgebildeten rund 15 Feuerwehrleute unterstützen , in Zusammenarbeit mit den Hubschraubern der bayerischen Landespolizei, der Bundespolizei und der Bundeswehr, die Löscharbeiten der am Boden eingesetzten Einsatzkräfte aus der Luft. Dies geschieht meist bei größeren Flächen- und Waldbränden. Insbesondere im schwer zugänglichen teilweise steilen, felsdurchsetzen Waldgelände ist die Brandbekämpfung aus der Luft unerlässlich.

Dies geschieht zum einen mit Außenlastbehältern, mit denen Löschwasser entweder direkt zur Brandbekämpfung aus der Luft eingesetzt oder in einen Wasserbehälter im Einsatzgebiet transportiert werden kann. Zu diesem Zweck besitzt die Feuerwehr Bayreuth zwei 900 Liter Semat Außenlastbehälter. Ebenfalls werden die Hubschrauber zum Materialtransport mit speziellen Außenlast Boxen eingesetzt. Um Material aus dem Tal, zu den oft im schwer zugänglichen Berggelände gelegenen Einsatzstellen zu bringen. Aus diesem Grund durchlaufen alle Flughelfer jährlich eine Weiterbildung im Bergwacht Zentrum Bad Tölz, um mit Hilfe einer Winde am Hubschrauber auch entlegene Einsatzstellen erreichen zu können.

Das primäre Einsatzgebiet der Flughelfergruppe Bayreuth ist Nordostbayern mit den großen Waldgebieten Frankenwald, Veldensteiner Forst und dem Fichtelgebirge. Da bei einem Flughelfereinsatz immer mehrere Gruppen alarmiert werden, ist ein Einsatz der Flughelfer aus Bayreuth aber im gesamten Freistaat möglich. Um die Zusammenarbeit in der Region zu vertiefen findet zwei Jährlich eine gemeinsame Übung der drei ostbayerischen Standorte Amberg, Thürnstein (Lkr. Cham)  und Bayreuth statt. (klick mich: Link zum Bericht - Flughelferübung Amberg 2018)

 

   

 

Freiwillige Feuerwehr Laineck

Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Laineck

Standortkennziffer: 3
Stationierte Fahrzeuge: 4
Löschzug Nummer 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Laineck befindet sich in der Warmensteinacher Straße im Bayreuther Stadtteil Laineck. Laineck ist eine der zwei eigenständigen Wehren der Feuerwehr Bayreuth und bildet zusammen mit der Abteilung St. Georgen den 3. Löschzug. Gemeinsam mit dem Löschzug Gefahrgut (LZ-G) rücken sie mit dem Dekon-P, einem Fahrzeug zum dekontaminieren belasteter Personen, zu Gefahrguteinsätzen in Stadt und Landkreis Bayreuth aus. Außerdem befindet sich am Standort der Rüstsatz Bahn, einem speziellen Einsatzmaterial für Einsätze an Gleisstrecken.

 

Führung der Feuerwehr

Kommandant: Stadtbrandrat Ralph Herrmann

Dem amtierenden Oberbürgermeister Thomas Ebersberger direkt unterstellt ist die Freiwillige Feuerwehr Stadt Bayreuth mit dem SBR Ralph Herrmann an der Spitze. Herr Herrmann ist hauptamtlicher Feuerwehrmann bei der Ständigen Wache.

stellv. Kommandant: Stadtbrandinspektor Stephan Fößel

Unterstützt wird der SBR von seinem Stellvertreter SBI Stephan Fößel, ehrenamtlicher Feuerwehrmann und Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bayreuth - Abteilung Innere Stadt.

 

 

weitere besondere Führungskräfte

Stadtbrandmeister David Böhner

SBM für Digitalfunk, EDV-Aufgaben, allgemeine Ausbildung und Einsatz- und Führungsdienst

 

Stadtbrandmeister Mario Steinlein

SBM für Atemschutz-, Maschinistenausbildung, allgemeine Ausbildung, Einsatz- und Führungsdienst

 

Gefahren auf dem Eis

Faszinierend ist es im Winter, sonst unerreichbare Flächen zu Fuß oder mit Kufen unter den Schuhen zu durchqueren und die Landschaft aus einer ganz anderen Perspektive zu sehen. Doch der Sport birgt erhebliche Gefahren, wenn es zu Eisunfällen kommt und Eisläufer in das Eis einbrechen. Innerhalb von drei bis vier Minuten in rund drei bis vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter. Auch tiefe Temperaturen einiger Tage garantieren dabei nicht, dass die Eisdecke auf Seen oder Flüssen tragfähig ist.

Für den sicheren Ausflug empfiehlt die Feuerwehr:

  • nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst
  • erklären Sie Ihren Kindern die Gefahren
  • vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis – bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe holen kann.
  • wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten.
  • Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr!
  • Halten Sie ausgewiesene Zufahrten zu den Eislaufflächen frei! Falsch geparkte Autos behindern die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen!

Verhalten im Unglücksfall

Sollte es trotz aller Sorgfalt zu einem Unfall kommen, helfen nachfolgende Tipps weiter.

  • Werden Sie Zeuge eines Eisunfalls, so fordern Sie über Notruf 112 unverzüglich Hilfe an.
  • Geben Sie dabei ihren genauen Standort an. Orientieren Sie sich an markanten Orten, indem Sie am gegenüberliegenden Ufer einen markanten Punkt über die Einbruchstelle hinweg anpeilen. So können Sie später angeben, wo die Person genau ins Eis eingebrochen ist.
  • Wer einbricht, sollte versuchen, sich am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
  • Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste/Rettungsring), nicht zu weit hinaus wagen.
  • Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.
  • Gerettete in warme Decken oder Jacken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.
  • Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen.
  • Lassen Sie anrückende Hilfskräfte von Zeugen einweisen, damit diese möglichst rasch zu ihrem Patienten gelangen und helfen können.


Quelle: Feuerwehr Heilbronn

Gefahren beim Grillen

Grillen im Freien ist ein beliebtes Sommervergnügen. Damit es das auch bleibt und nicht zum Gefahrenherd wird, sollten einige Regeln beachtet werden:

  • Halten Sie Kinder vom Grill fern. Kinder können Gefahren wie Hitze, Stichflammen und Fettspritzer beim Grillen nicht einschätzen.
  • Spritzen Sie niemals brennbare Flüssigkeiten in einen Grill. Es könnte eine Verpuffung erfolgen, die schwerste Verletzungen verursacht
  • Verwenden Sie nur handelsübliche Grillanzünder mit GS oder DIN-Kennzeichnung.
  • Behalten Sie den Grill immer im Auge und halten Sie immer eine Löschdecke, einen Eimer Sand oder einen Pulverfeuerlöscher bereit.
  • Löschen Sie nie mit Wasser! Der hierbei entstehende Wasserdampf kann zu Verbrühungen führen.
  • Achten Sie beim Aufstellen des Grills auf einen festen Standplatz und halten Sie Abstand zu brennbaren Materialien.
  • Transportieren Sie den Grill nicht, wenn er in Betrieb ist.
  • Beachten Sie die Windrichtung. Vergewissern Sie sich, dass Funken und Glut nicht vom Wind verweht werden. Der Betreiber des Grills ist für Folgeschäden verantwortlich.
  • Achten Sie bei Verwendung eines Gasgrills unbedingt darauf, dass die Anschlüsse dicht sind und der Verbindungsschlauch nicht der Hitze ausgesetzt ist. Austretendes Gas ist brandgefährlich.
  • Entsorgen Sie die Grillkohle erst, wenn diese vollständig erkaltet ist. Schütten Sie Glut nicht zum Abkühlen auf den Boden (Brand- und Verletzungsgefahr).
  • Betreiben sie Holzkohlegrills niemals in geschlossenen Räumen. Aufgrund des freiwerdenden Gases Kohlenmonoxid besteht Erstickungsgefahr!

Sollte es dennoch beim Grillen zu Brandverletzungen kommen, kühlen Sie diese sofort mit viel Wasser, bis spürbare Schmerzlinderung eintritt. Decken Sie die Wunde dann möglichst keimfrei ab und begeben Sie sich sofort in ärztliche Behandlung.

Rufen Sie bei größeren Verletzungen sofort Hilfe über den Notruf 112 - europaweit!


Quelle: Feuerwehr Heilbronn

Gefahren in der Küche

Überhitztes Fett – z.B. Speiseöl, Brat- und Frittierfett – ist sehr gefährlich. Gerät Wasser in das heiße oder brennende Fett, so verdampft es sofort. Es kann dabei unter Umständen zum eruptionsartigen Überschäumen des Fettes kommen, das sich bei einer Luftverwirbelung schlagartig entzünden kann (Fettexplosion). Schon ein Glas Wasser kann einen gewaltigen Feuerball auslösen. Die Folgen sind oftmals schwerste Verletzungen und eine weitere Brandausweitung.

Für die Bekämpfung eines Fettbrandes eignet sich am besten ein passender Deckel oder ein dickes Brett, mit welchem der Topf komplett abgedeckt wird. Dadurch wird dem Feuer der Sauerstoff entzogen. Wenn möglich, sollte der Behälter nach dem Abdecken sofort auf eine kalte Herdplatte gezogen werden und dort mehrere Minuten abkühlen.

Alternativ können Fettbrände auch mit Löschschaum, Löschpulver oder speziellen Fettbrandlöschern erstickt werden.

Löschen Sie brennendes Fett niemals mit Wasser! Sie können dabei schwer verletzt werden!

Sollten Sie sich nach dem Abdecken unsicher sein oder der Brand außer Kontrolle geraten: rufen Sie umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 - europaweit.

Hochwasser

Das Thema Hochwasser ist eine Gefahr, die durch die Nachrichten zwar stets präsent ist, von vielen aber trotzdem unterschätzt wird. Gerade wenn man nicht unmittelbar an einem größeren Fluss lebt, stellt Hochwasser ein eher vernachlässigbares Risiko dar - denken viele. Doch gerade die Ereignisse in Simbach im Juni 2016 sollten einen eines Besseren belehren. Dort hatte ergiebiger Dauerregen den gleichnamigen, eher beschaulichen, Bach Simbach zu einem reißenden Strom anschwellen lassen. Der Pegelstand stieg hier von ursprünglich ca. 20 cm auf weit über 3 Meter! Aufgrund dieser oft unterschätzten Gefahr hat das Bayerische Landesamt für Umwelt nun Informationsmaterial zur Vorsorge und den Ernstfall herausgegeben.


Unter Hochwasser verstehen sich nicht nur die „klassischen“ Flusshochwasser, sondern auch Sturzfluten, die sich abseits von Flüssen ihren Weg durch die Landschaft bahnen, oder ein durch Regen steigender Grundwasserspiegel. Um die eigene Gefahr einschätzen zu können, sollte man sich hier im Voraus informieren (Bayrisches Landesamt für Umwelt – Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete), wobei aber auch hier keine Garantie gegeben werden kann, denn Hochwassergefahr durch Starkregen und einen Rückstau im Kanalnetz besteht immer und überall. Deshalb ist jeder Einzelne sogar gesetzlich dazu verpflichtet, sich vor Hochwasserschäden zu schützen (§ 5, Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz). Hier stehen die Vermeidung von Hochwasserschäden, z.B. durch bauliche Maßnahmen, und ganz besonders die Vorsorge im Mittelpunkt. Um das eigene Heim zu schützen, können z.B. verschiedene Schutzeinrichtungen installiert werden (mobile Barrieresysteme für Türen/Fenster/etc., Rückstausicherung zur Kanalisation). Besonders in Hochwassergebieten sollte man sein Haus durch Anpassung an die Gefahr schützen (Wohnräume in die erste Etage, wasserunempfindliche Baustoffe). Besonderes Augenmerk sollte auch auf die Heizung gelegt werden. Wenn diese im Keller installiert ist, müssen hier besondere Maßnahmen getroffen werden (Sichern des Öltanks gegen Aufschwimmen, Wasserdruckbeständige Behälter).


Allgemein ist der finanzielle Schaden bei Hochwassern in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund der hohen Sachwerte, die in Kellern lagern (Heizung, Waschmaschine, Gefriertruhe, etc.), immer weiter angestiegen. Da selbst die beste Vorsorge nicht vollständig vor Schäden schützen kann, ist es umso wichtiger, sich auch finanziell ausreichend abzusichern. Gegen Schäden, die durch Naturereignisse entstanden sind, greift in der Regel eine Elementarschadenversicherung. Eine Versicherung gegen Schäden durch Überschwemmungen (Flusshochwasser, Starkregen) wird entweder als zusätzlicher Baustein im Rahmen der Wohngebäudeversicherung oder als gesonderte Elementarschadenversicherung angeboten. Die Gefahr des Kanalrückstaus ist hier nicht automatisch enthalten und muss explizit mit eingeschlossen werden. Nicht versichert ist man gegen Schäden durch Grundwasser, weshalb hier entsprechende bauliche Maßnahmen getroffen werden sollten (Abdichtung des Kellers).


Bei all den baulichen Anpassungen und finanziellen Rücksicherungen, darf die Gefahr für das eigene Leben im Ernstfall aber keinesfalls vergessen werden. Hier empfiehlt das Bayrische Landesamt für Umwelt ein Notfallpaket und einen persönlichen Notfallplan, der regelt, wer im Ernstfall was zu tun hat. Um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen, sollte man im Fall der Fälle Rettungsversuche im Alleingang unterlassen und Gefahrenzonen (vollgelaufene Keller, überflutete Straßen, Flussufer) meiden. Des Weiteren ist den Weisungen von Einsatzkräften immer Folge zu leisten!
Nach einem Hochwasser muss darauf geachtet werden, dass vor der Beseitigung der Schäden, diese für die Versicherung dokumentiert werden. Außerdem sollten Elektroanlagen und Heizungen unbedingt von einem Fachmann kontrolliert werden.
Um sich über eine drohende Gefahr durch Hochwasser informieren zu können, gibt es eine Reihe von Informationsmöglichkeiten. Diese sollten zwingend genutzt werden, um sich auf entsprechende Maßnahmen vorbereiten zu können.
 
Ausführliche Informationen:
http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_103_hochwasser.pdf
 
Notfallplan
http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_127_hochwasser_checkliste.pdf
 
Heizöltanks sichern:
http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_123_heizoellagerung.pdf