Rauchmeldertag 2020

Rauchmelder retten Leben, aber Studien belegen: nur die Hälfte aller deutschen Eigenheime ist ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet. Dabei retten Rauchmelder in Deutschland pro Tag durchschnittlich vier Menschen vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod. Das ergab eine Auswertung der Medienberichterstattung von Dezember 2019 bis Februar 2020. Auch eine im März dieses Jahres veröffentlichte Studie zur „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht“ weist statistisch nach, dass seit Einführung der Rauchmelderpflicht immer mehr Leben gerettet werden. 

Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ appelliert daher an alle Eigentümer, sich und die eigene Familie zuhause ausreichend mit Rauchmeldern zu schützen. Dies wird vom Deutschen Feuerwehrverband (DFV) unterstützt. Hermann Schreck, Beiratsvorsitzender der Initiative und Ständiger Vertreter des DFV-Präsidenten: „Heute gibt es keine Freiwillige Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr mehr, die nicht den Nutzen der Rauchmelder anerkennt und den Brandschutz mit den lebensrettenden Geräten unterstützt. Das war zu Beginn der Aktion „Rauchmelder retten Leben“ anders und hat sich im Laufe der Jahre wesentlich verändert. Grund dafür ist sicher, dass die Rauchmelder in den Haushalten für eine kontinuierlich sinkende Anzahl der Brandverletzten und Brandtoten sorgen.“

 

Die wichtigsten Fragen im Überblick:

1. Wo Rauchwarnmelder installieren?

Rauchmelder müssen laut Landesbauordnungen in ALLEN Fluren, Schlaf- und Kinderzimmern installiert werden. Sondermelder in der Küche wie Rauchmelder mit Stummschaltung, Wärmemelder oder Herdwarner sind empfehlenswert, aber nicht verpflichtend - solange die Küche nicht Teil des Fluchtweges ist.

2. Rauchwarnmelder in der Küche?

39 % der Brände entstehen in der Küche. Ein Rauchmelder macht daher theoretisch auch hier Sinn – doch Kochen, Braten und Backen produziert Dampf, auf den Rauchmelder mit einem Alarm reagieren. Rauchmelder sind daher in der Küche nicht verpflichtend. Wer trotzdem hier vorbeugen will, dem seien Wärme- bzw. Hitzemelder empfohlen, die auf Temperatur und nicht auf Wasserdampf reagieren – oder Herdwarner direkt über der potenziellen Quelle, dem Herd. Sogenannte Herdwächter können sogar dank eingebauten Modul den Herd bei anbrennendem Essen ganz ausschalten, um einen Brand gar nicht erst entstehen zu lassen.

3. Gilt die Rauchwarnmelderpflicht auch für Eigentümer?

Die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht gilt für ALLE Eigentümer, unabhängig davon ob der Wohnraum vermietet oder selbst bewohnt wird. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ appelliert daher an alle Eigentümer in Eigentumswohnungen, Einfamilien- oder Reihenhäusern, sich und die eigene Familie zuhause ausreichend mit Rauchmeldern zu schützen. Ein einzelner Rauchmelder im Flur reicht dabei nicht aus.

4. Worauf muss ich beim Kauf achten?

Zugelassene Geräte erkennen Sie ganz einfach an der CE-Kennzeichnung. Produkte ohne CE-Zeichen sind nicht zulässig! Als zusätzliches Qualitätssymbol sollten Sie auf ein „brennendes Q“ achten. Dieses Zertifikat wird vom vfdb (Verein zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) vergeben und kennzeichnet Melder mit besonders hoher Langlebigkeit und Sicherheit vor Fehlalarmen.

5. Wer muss die Rauchwarnmelder regelmäßig überprüfen?

Wenn Sie als Eigentümer in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus leben, sind Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit verpflichtet, Ihre Rauchmelder auch mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. Details entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung der Melder.

Als Mieter sind Sie in Bayern für die Instandhaltung der Rauchmelder selbst verantwortlich. Ggf. kann eine entsprechende Vereinbarung die Verantwortlichkeit aber auch verlagern. Generell liegt die Verantwortung am Ende immer beim Vermieter. Dieser muss sicherstellen, dass die Instandhaltung fachgerecht durchgeführt wird.

Ob Eigentümer oder Vermieter - Sie können für die Installation und Instandhaltung auch einen Dienstleister beauftragen. So wird sichergestellt, dass die Rauchmelder korrekt installiert und vorschriftsmäßig geprüft sind, inklusive der notwendigen Protokollierung.

 

Noch mehr Antworten auf Fragen rund um das Thema Rauchwarnmelder findet ihr auf unserer Homepage in der Rubrik Sicherheitstipps (http://feuerwehr-bayreuth.de/index.php/sicherheitstipps/st-rauchmelder)

 

Text: www.rauchmelder-lebensretter.de