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Die Silvesternacht ist erfahrungsgemäß eine ereignisreiche Nacht für die Feuerwehr Bayreuth. Meist ist es der unachtsame Umgang und die mangelnde Sorgfalt mit Feuerwerkskörpern die folgenreiche Brände und Verletzungen verursachen.
Die Leichtfertigkeit beginnt schon damit, dass manche Feuerwerkskörper verbotenerweise in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen oder nicht zugelassene, z.T. illegale oder selbsthergestellte Feuerwerkskörper verwendet werden.
Alljährlich zum Jahreswechsel ereignen sich dadurch zahlreiche Unfälle mit Feuerwerkskörpern, die nicht nur große Brandschäden hervorrufen, sondern auch zu schweren Verletzungen von Menschen führen. Vor allem Verletzungen, wie Fingerabrisse, Gehörschäden und Verbrennungen treten durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern auf.
Daher sollten folgende Hinweise beachtet werden:
1. Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden!
- Achten Sie auf die gültige Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und Materialprüfung BAM oder der anderen 17 „Benannten Stellen“. Die BAM trägt die Nummer 0589 und beispielsweise der TÜV Ungarn als eine der „Benannten Stellen“ die 1008.
- Geprüfte Produkte enthalten die Kennzeichnung BAM-F1 bzw. BAM-PI (alte Kennzeichnung noch gültig bis 2017) oder BAM-F2 bzw. BAM-PII (alte Kennzeichnung noch gültig bis 2017) mit jeweils anschließender vierstelliger Registriernummer.
- Alle in Deutschland zugelassenen Feuerwerksartikel tragen diese europaweit gültige vierstellige Registriernummer. Zusammen mit der CE-Kennzeichnung und der deutschen Gebrauchsanleitung sind sie ein guter Indikator für ein sicheres und geprüftes Produkt.
- Der Kauf von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern stellt ein hohes Risiko dar, da diese nicht getestet wurden. Illegale Produkte enthalten oftmals nicht nur Schwarzpulver, sondern sind auch mit einem viel stärkeren Blitzknallsatz gefüllt.
- Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“, die beim unsachgemäßen Umgang zu schwersten Verletzungen führen können.
2. Kinder und Jugendliche auf keinen Fall mit Feuerwerkskörpern der Kennzeichnung BAM-F1/BAM-PI alleine hantieren lassen!
- Wir empfehlen, Kinder über Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können, zu informieren und sie besonders zu beaufsichtigen.
- Das so genannte Jugendfeuerwerk mit der Kennzeichnung BAM-F1/BAM-PI dürfen Jugendliche ab 12 Jahren erwerben.
- Feuerwerkskörper mit der Kennzeichnung BAM-F2/BAM-PII dürfen ausschließlich an Personen über 18 Jahre verkauft werden. Lassen Sie Kinder und Jugendliche niemals alleine Feuerwerkskörper der Kennzeichnung BAM-PII anzünden
3. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur auf freien Flächen und mit einer stabilen Haltevorrichtung.
- Zünden Sie Feuerwerkartikel nur unter freiem Himmel. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
- Achten Sie beim Zünden von Raketen darauf, dass Bäume, Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände nicht in der Nähe sind und zielen Sie nicht auf Balkone und Terrassen.
- Richten Sie die Haltevorrichtung so aus, dass sie sicher steht und die Flugbahn nicht in die Nähe von Gebäuden oder Personen führt
- Wenn Sie Flaschen für den Abschuss von Raketen verwenden, graben Sie die Flaschen entweder in die Erde ein oder stellen Sie sie direkt in einen stabilen Getränkekasten. Wenn Sie die Flasche ungesichert auf den Boden stellen, ist es leicht möglich, dass die Flasche umfällt und die Rakete umstehende Menschen verletzt oder Gebäude beschädigt.
- Nehmen Sie die Feuerwerkskörper beim Anzünden niemals in die Hand, außer es handelt sich um Produkte, die dafür vorgesehen sind (Gebrauchsanweisung immer dazu lesen!)
4. Gehen Sie sorgsam mit dem Feuerwerkskörpern um.
- Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.
- Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen.
- Tragen Sie Feuerwerkskörper niemals in Hosen- oder Jackentaschen. Verletzungen im Genitalbereich sind neben Verletzungen der Hände eine häufige Folge des falschen Umgangs mit den explosiven Knallkörpern.
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
- Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal an. Machen Sie diese „Blindgänger“ nach ein paar Minuten Wartezeit mit Wasser unschädlich.
- Weisen Sie alkoholisierte Personen auf die Gefahren hin oder halten Sie sie davon ab, Feuerwerkskörper in gefährlicher Nähe zu brennbaren Stoffen bzw. Gebäuden zu zünden.
- Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Tiere, die sehr unter dem lauten Knall explodierender Feuerwerkskörper leiden.
5. Weitere Ratschläge und Verhaltenshinweise
- Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller und lesen Sie die Gebrauchsanweisung.
- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Beachten Sie ein eventuelles Feuerwerksverbot, u.a. in Altstadtbereichen, in der Nähe historischer Gebäude, Krankenhäuser, Kirchen oder Alten- und Kinderheimen.
Bei einem Brand oder Unfall bewahren Sie bitte Ruhe und rufen sie sofort Hilfe über die gebührenfreie und aus allen Fest- oder Handynetzen zu erreichende Notrufnummer 112. Über den Notruf wird ihre nächst gelegene Feuerwehr verständigt.
Die Feuerwehr Bayreuth wünscht allen Bürgern eine schöne Silvesternacht und einen guten und sicheren Rutsch ins Neue Jahr 2015.
Text: LFV Bayern / Lucas Lauterbach, Felix Lindner - Pressesprecher Feuerwehr Bayreuth
Bilder: Markus Zimmermann - Feuerwehr Bayreuth
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Erstellt am Freitag, 26. Dezember 2014 16:00